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o. J. o. T. o. O.

frühestens 1342 nach März 19.

Bischof Prezeslaus (Preczlaw) [v. Breslau] bek., daß der ehrenfeste Wolfram von Kemniz in seinem u. seiner Erben u. Nachfolger Namen im Tausch gegen das bischöfl. Gut Stanizienn [Im folgenden lat. Text "Stanischaw" geschrieben] (Stannischen) im Wohlauer Weichbilde den von ihm zu Erbrecht besessenen Wald, Hegewalt u. Gola genannt, der nach Prziberaw (Przybor, Kr. Steinau) gehört u. neben den bischöfl. Gütern in Prichau (Preichau, Kr. Steinau) u. der vom Bischof daselbst am Oderufer gegründeten und wiedererbauten Mühle gelegen ist, welch letztere ohne das Oderufer und den genannten Wald nicht bestehen kann, sowie die darin befindlichen Wiesen u. Fischereien u. das Oderufer dem Bischof u. der Kirche (ecclesie nostre) zu Erbrecht auf ewig abgetreten hat. Alles dieses soll künftig zum Hofe und zur gen. Mühle in Prichaw erblich gehören, die Grenzen des Waldes aber sollen sich wie folgt bestimmen: vom Wege, auf dem man von Leswin (Lehsewitz, Kr. Steinau) nach Przibra (Przybor, Kr. Steinau) bis an die Furt durch die Oder im unteren Teile des Dorfes Prechaw (Preichau, Kr. Steinau) geht. Hierbei soll im übrigen der Weg durch die Güter des gen. Wolfram in Prziberaw und das Sandgebiet, Zant genannt, nach dem Hofe in Prechau u. der Mühle daselbst für ewige Zeiten ohne irgendwelche Behinderung zu Pferd, zu Fuß u. zu Wagen frei u. offen sein. Außerdem sollen Wolfram oder seine u. seiner Erben Fischer an dem gen. Ufer wie bisher fischen dürfen, so lange nicht Wolfram im Dorfe Schlauswitz (Schleschwitz, Kr. Wohlau) an seinem Oderufer eine Mühle neu errichten will, was ihm ohne Behinderung u. Schädigung der Preichauer Mühle zu tun frei stehen soll. Wird die Mühle in Schlauswitz gebaut, dann soll auch ihr ein freier Zugangsweg durch die gen. Güter in Preichau offen stehen.

O. Z.


Bresl. Staatsarch. Rep. 135 D 390a (Privilegienbuch der Städte u. Dörfer der Weichbilder Wohlau u. Steinau), fol. 292 f. Die aus dem 16. Jahrh. stammende Eintragung, deren erste Zeilen in deutscher Sprache, der eigentliche Urkundeninhalt aber im lateinischen Urtext geschrieben sind, trägt die Überschrift: "George Ratzbors gerechtickeitt ober die fischereie in der Oder."


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.